0 0
  Wir beraten Sie gerne

Rohs konform

Die EG-Richtlinien 2011/65/EU und deren Vorläufer 2002/95/EG dienen der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und regeln die Verwendung und in Verkehr bringen von Gefahrstoffen in Geräten und elektronischen Bauelementen.

Im deutschen Sprachraum werden diese Richtlinien umgangssprachlich mit RoHS abgekürzt. Die Bedeutung der Abkürzung stammt aus dem englischen Sprachraum und bedeutet englisch Restriction of Hazardous Substances, deutsch: „Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe“.

Die veraltete EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) ist durch die am 3. Januar 2013 in Kraft getretene 2011/65/EU (RoHS 2) abgelöst worden.